Quicksupport
Schnelle Hilfe vor Ort
Sie bleiben an Ihrem PC – wir kommen zu Ihnen. In diesem Fall durch die Netzwerkleitung mit einem speziell gesicherten Fernwartungsmodul. Einfach herunter laden und durch Doppelklick ausführen – Sie benötigen keine Installation! Die angegebenen Logindaten geben Sie telefonisch unserem Supportteam und in wenigen Sekunden können wir auf Ihrem Rechner sehen wo das Problem liegt. Jeder Kunde der eine Betreuungs- und Auftragsverarbeitungsverinbahrung hat, kann den Support durch das cace it Quicksupporttool in Anspruch nehmen.
cace it Quicksupporttool (exe 3.062kb)
- Jeder Arbeitsplatz beim Kunden kann auf Wunsch eingesehen und gesteuert werden.
- Bei telefonischer Meldung kann unmittelbar mit der Problembeseitigung begonnen
werden. - Problembeseitigung geschieht schneller, da ein Supportmitarbeiter direkt alle notwendigen
Schritte vornehmen kann, der Ausfall von Kapazitäten wird minimiert. - Anfahrtskosten entfallen, Terminabsprachen sind bestenfalls nicht mehr notwendig.
- Der Endanwender wird im Störungsfall spürbar entlastet.
- Kostenintensive VPN-Lösungen entfallen.
Bitte fragen Sie nach einem individuellen Angebot
Betreuungsvereinbarung
Die cace-it Betreuungsvereinbarung bietet Ihnen genau den Service, den Sie benötigen und der auf Ihre besonderen Bedürfnisse zugeschnitten ist.
Dienstleistungsmodul
Eine Entscheidungshilfe für Ihr Unternehmen bietet das Dienstleistungsmodul. Durch eine geringe Erhöhung der monatlichen Pauschale können Sie unsere gestaffelten Ermäßigungen nutzen. Bei Wartungsaufträgen können Sie bis zu 20% an Dienstleistungskosten sparen.
Reaktionszeit-Modul
Die gestaffelte Reaktionszeit-Garantie sorgt für eine Verringerung von Ausfallzeiten in Ihrem Unternehmen. Die Sicherstellung eines geregelten und reibungslosen Rechnerbetriebs ist somit professionell gewährleistet.
Erweitertes Fernbetreuungsmodul
Die monatliche Überprüfung der Server-Fehlerprotokolle und der Datensicherung sind ein wichtiger Sicherheitsfaktor in Unternehmen, in denen keine eigene IT-Abteilung gerechtfertigt ist.